Wertgutachten
Ich erstelle Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke nach anerkannten gesetzlichen und methodischen Standards.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Diese Gutachten dienen unter anderem als fundierte Entscheidungsgrundlage bei:
- Vermögensbewertungen des Anlagevermögens
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Übertragungen und Schenkungen
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen und Zugewinnausgleich
- steuerlichen Fragestellungen
Beleihungswertgutachten gemäß § 12 HGB
Für Banken und Investoren zur sachgerechten Bewertung von Immobilien im Rahmen von:
- Finanzierungen
- Beleihungen
- Umschuldungen
Mietwertgutachten gemäß § 558 BGB
Zur:
- Ermittlung marktgerechter Mieten und Pachten
- Bewertung von Ein- und Umbauten sowie von Zubehör

